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Franz Josef Dannecker
Ausbildung und Beruf
Franz Josef Dannecker kam als Sohn des Kaufmanns Franz Dannecker und seiner Ehefrau Anna, geb. Geng, in dem schwäbischen Dorf Brenz (Oberamt Heidenheim) zur Welt. Er besuchte ab 1934 die Volkshauptschule im bayerischen Obermedlingen und wechselte nach dem Besuch der vierten Klasse 1938 an die Höhere Schule über. Noch als Schüler wurde er im Juli 1943 als Luftwaffenhelfer zum Kriegsdienst herangezogen und diente von 1944 bis Kriegsende bei der Fallschirmtruppe. Nach Entlassung aus britischer Kriegsgefangenschaft im August 1945 kehrte er in seine Heimat zurück. Sein Verfahren vor der Spruchkammer Heidenheim wurde am 8. Januar 1947 im Rahmen einer Jugendamnestie eingestellt, da er lediglich von 1937 bis 1943 Mitglied der Hitlerjugend gewesen war. Im Juni 1947 legte er am Humanistischen Gymnasium in Dillingen die Reifeprüfung ab.

Von 1948 bis 1952 studierte er an der Universität Tübingen Rechts- und Staatswissenschaften und legte im Frühjahr 1952 die erste juristische Staatsprüfung ab. Von 1952 bis 1954 studierte er ebenfalls in Tübingen Volkswirtschaft. Ab März 1955 leistete er den juristischen Vorbereitungsdienst und legte am 3. Juli 1958 in Stuttgart die große juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter bei verschiedenen Rechtsanwälten erhielt er in den Jahren 1960 und 1961 die Zulassung als Rechtsanwalt beim Amtsgericht München und bei den Landgerichten München I und II. Im März 1969 wurde er an der Universität Würzburg bei Professor [LINK PE=Guenther_Kuechenhoff]Günther Küchenhoff[/LINK] zum Doktor der Rechte promoviert. Seit Februar 1973 ist er auch beim Oberlandesgericht München und beim Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen.

Durch seine Tätigkeit in der Rechtspflege und seine Berufsauffassung erwarb er sich hohes Ansehen in der Justiz und in der Öffentlichkeit. Er war Mitverfasser des Standardkommentars „Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts“ (gemeinsam mit Bernhard Reichert und Christian Kühr).

Politische Tätigkeit
Dannecker war Schatzmeister und Justitiar der CSU und von 1962 an Mitglied des Landesvorstandes der CSU und Vorsitzender der Satzungskommission der Partei. Als dessen Rechtsanwalt war er einer der engsten Vertrauten des Parteivorsitzenden [LINK PE=Franz_Josef_Strauss]Franz Josef Strauß[/LINK]. Dieser sah ihn 1967 als Generalsekretär der CSU vor, scheiterte jedoch mit seinem Vorschlag an der CSU-Landtagsfraktion, die [LINK PE=Max_Streibl]Max Streibl[/LINK] den Vorzug gab.

Weitere Tätigkeiten
Weiter war er Syndikus des Drogistenverbandes Bayern sowie ständiger anwaltlicher Rechtsberater der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e. V. Auch war er Freund und juristischer Berater des Wienerwald-Chefs [LINK PE=Friedrich_Jahn]Friedrich Jahn[/LINK].

Ehrungen
12. März 1972: Goldenes Ehrenzeichen für besondere Verdienste um den Drogistenstand (Drogistenverband Bayern)

Schriften
Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Würzburg, Rechts- u. staatswiss. F, Diss. v. 18. März 1969
Bernhard Reichert, Franz J. Dannecker, Christian Kühr: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, Neuwied, Darmstadt: Luchterhand, 1987

Weiterführende Literatur und Quellen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv StK BayVO 2306
Lebenslauf in der Dissertation
Dr. jur. Franz Josef Dannecker
Rechtsanwalt

Verdienstorden: 18. Juni 1975
Matrikel-Nr.: 2306
Vorgeschlagen durch:
Staatsminister der Justiz

* 24. Juni 1927 in Brenz
† 18. Juli 1992 in München


GND: 107293234